Nach den Worten des schleswig-holsteinischen Landes-Datenschützers Thilo Weichert ist der Gesetzentwurf zur Herausgabe von Email-Konten an Polizei, Zoll und Geheimdienste verfassungswidrig.
“Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein.” sagte Weichert.
Weitere Details zur geplanten Änderung der Bestandsdatenauskunft finden Sie bei Golem.


